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Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

 

Sehr verehrte Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.10.2017 haben Sie als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) immer dann einen gesetzlichen Anspruch auf ein Entlassmanagement, wenn Sie aus einer stationären, teilstationären oder stationsäquivalenten Einheit entlassen werden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V.

Über die entsprechenden Einzelheiten werden Sie im Rahmen der administrativen stationären Aufnahme schriftlich aufgeklärt. Aber erst, wenn Sie der konkreten Verfahrensweise am Orthopädischen Krankenhaus Schloss Werneck ausdrücklich mittels Unterschrift zustimmen, startet für Sie der Entlassmanagementprozess.

Möglichst frühzeitig findet durch das Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Ärzteteam und dem Sozialdienst eine Einschätzung des eventuellen bzw. konkreten Bedarfs an einer Anschlussversorgung statt. Hierzu werden Ihnen gezielte Fragen gestellt (= sog. Assessment) sowie Ihre Antworten elektronisch gespeichert und ausgewertet(selbstverständlich unter Beachtung aller Datenschutzaspekte).

Auch werden Änderungen im Verlauf der stationären Behandlung selbstverständlich mit einbezogen. Ihr Behandlungsteam hilft Ihnen aber nicht nur bei Antragsstellungen gegenüber der Krankenkasse, sondern auch bei schwierigen Terminvereinbarungen für anstehende Nachsorgen.

Zudem dürfen wir Ihnen unter Auflagen gewisse Medikamente zur Überbrückung mitgeben bzw. rezeptieren, oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Hierbei sind aber gewisse Zeitregelungen zu beachten. Am Tag der Entlassung erhalten Sie auf alle Fälle einen Entlassbrief.

Sie können selbstverständlich Ihr Einverständnis zum Entlassmanagement zurückziehen. Der entsprechende Datenaustausch mit Ihrer Krankenkasse würde damit sofort gestoppt werden.

Einen Ansprechpartner bei Rückfragen zu einem konkreten stationären Aufenthalt können Sie jederzeit unter der 09722 – 21- 7411 erreichen.

 

 

 

 

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Ansprechpartner:
Martina Schmitt
Anmeldung Sprechstunde
Sekretariat Prof. Dr. med. Hendrich
Tel: 09722 - 21 2020
Fax: 09722 - 21 1447

Martina_Schmitt

Mo. - Do. 8 - 16 Uhr
Fr. 8 - 12 Uhr
 

Tanja Heigl
Anmeldung OP-Termine
Tel: 09722 - 21 2010

Tanja_Heigl

Mo. - Do. 9 - 16 Uhr
Fr. 9 - 12 Uhr

Notfallambulanz
Tel: 09722 - 21 1417

Notfall

Tägl. 8 - 16 Uhr

Sa., Sonn- u. Ft. 11 - 13 Uhr