Ihr Kontakt zu uns
Orthopädisches Krankenhaus Schloss Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 1
97440 Werneck
Tel. 09722 21-5000
Fax: 09722 21-1447
info@kh-schloss-werneck.de
Datenschutzgrundverordnung
Verehrte Frau Patientin, sehr geehrter Herr Patient!
Die DatenSchutzGrundVerOrdnung (DSGVO) hat sicher eine gute Chance auf den Titel Unwort des Jahres 2018. Wenn Sie zu uns kommen, sind Sie auf der Suche nach medizinischer Hilfe. Wenn ich morgens zur Arbeit gehe, denke ich auch nicht als erstes an Ihre Daten, sondern wie ich Ihnen am besten helfen kann. Eigentlich wollen wir dasselbe – aber zwischen uns steht eine Fülle von Rechtsvorschriften und nun auch noch die DSGVO.
Dabei ist die ärztliche Behandlung in Deutschland auch bisher schon detailliert geregelt. Über allem steht unsere ärztliche Schweigepflicht, an der sich auch durch neue europäische Richtlinien nichts ändert. Andererseits steht ein Krankenhaus heute nicht mehr allein auf der Wiese, sondern ist eingebunden in Vor- und Nachbehandlungen, die vom Hausarzt bis zur Reha-Klinik reichen. Jeder hat eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung. Daten fließen vom Radiologen und vom Labor zu uns, Ihr Medikamentenplan geht an die Apotheke. Unsere CT-Untersuchungen werden vom Prothesenhersteller benötigt, um Ihr individuelles Implantat zu planen oder herzustellen. Qualitätssicherung spielt eine immer wichtigere Rolle – wir haben Meldepflichten an die BQS, an das Gesundheitsamt, an das Endoprothesenregister Deutschland und vieles mehr. Wie Sie sehen, sind Ihre Daten personenbezogen oder anonymisiert in komplexe Zusammenhänge eingebunden.
Die DSGVO will erreichen, dass wir Ihnen diese Vorgänge bewusst machen und Ihr Einverständnis einholen, was ich hiermit tue. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Datenverarbeitung können wir Ihnen keine sinnvolle medizinische Behandlung mehr anbieten, andernfalls muss sich diese auf lebensbedrohliche Notfälle beschränken.
Bitte bestätigen Sie uns durch Ihre Unterschrift, dass Sie mit dem nachfolgenden Datenschutzhandbuch vollumfänglich einverstanden sind. Entschuldigen Sie, dass wir Sie dafür mit noch einer Unterschrift belästigen müssen. Und stimmen Sie lächelnd mit mir für DSGVO als Unwort des Jahres 2018.
Mit besten Grüßen
Ihr
Prof. Dr. med. C. Hendrich
Ärztlicher Direktor
HANDBUCH_DATENSCHUTZ, 2736 KB |
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